Der Verkauf von Anlegerwohnungen stellt im Vergleich zum Verkauf von herkömmlichen (Eigennutzer)Immobilien insofern eine Besonderheit dar, dass einerseits wichtige steuerliche Aspekte zu beachten sind und es andererseits die richtigen Abnehmer dafür braucht.
Die Tatsache, dass sich Investoren beim Kauf einer Anlegerwohnung die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können, diese also zum Nettopreis kaufen, setzt voraus, dass die Wohnung 20 Jahre vermietet werden muss. Manchmal ergibt es sich so, dass eine Anlegerwohnung vorzeitig veräußert werden soll, sprich vor Ablauf der 20-jährigen Frist. In diesem Fall fordert das Finanzamt die Vorsteuer vom Investor mit der Begründung der „Liebhaberei“ wieder zurück.
Einen weiteren nicht unbeachtliche Kostenfaktor beim Verkauf von Immobilien stellt die Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) dar. Diese kann bis zu 30 % des Verkaufsgewinns betragen, abhängig vom Kaufzeitpunkt der Immobilie. In einigen Fällen kommt es jedoch zu einer Befreiung von der Immo-ESt.